Nachwahl: Männliche Ombudsperson
Bei der Mitgliederversammlung am 15. Juni wählen wir eine Ombudsperson aus dem Kreis der männlichen Mitglieder nach. Der bisherige Funktionsträger hat das Amt vorzeitig zurückgelegt.
Die verbleibende Funktionsdauer geht bis Jänner 2027, für diesen Zeitraum ist eine Ombudsperson nachzuwählen.

Was macht eine Ombudsperson?
Überall, wo Menschen etwas gemeinsam unternehmen, gibt es Konflikte. Das ist ganz normal und weder gut noch schlecht. Es geht also um den richtigen Umgang mit Konflikten, um sie in positive Energie umzuwandeln.
Die Ombudsperson ist eine Anlaufstelle für all jene, die in ihrem Engagement für NEOS in solche Konflikte geraten und nach einer Lösung suchen. Sie kann unbefangen und offen zwischen den Konflikt-Parteien agieren. Bei Konflikten wird die Ombudsperson mediatorisch tätig. Alle Angebote an Tätigkeiten der Ombudsperson können freiwillig und anonym in Anspruch genommen werden.
NEOS ermutigen daher alle, sich bei Konflikten oder Streitigkeiten bezüglich Parteiangenelegenheiten befinden, an diese Stelle zu wenden und so eine Lösung anzustreben.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen müssen bis 31.05.2025, 23:59 Uhr an wahlen@neos.eu übermittelt werden und folgendes enthalten:
- Name
- Geburtsjahr
- Beruf
- angestrebte Funktion
- Ausführungen zum Motiv für die Kandidatur.
Für das passive Wahlrecht ist die Einreichfrist gleichzeitig der Stichtag, an dem die Mitgliedschaft aufrecht und der Mitgliedsbeitrag für heuer bezahlt sein müssen.
Nach positiver Überprüfung des Wahlvorschlages bekommt jede:r Kandidat:in die Möglichkeit, ein Profil unter vorwahl.neos.eu anzulegen. Dieses muss bis 05.06.2025, 10:00 Uhr erstellt werden. Ab 05.06.2025, 10:00 Uhr findet der Online-Dialog statt und den Kandidat:innen können Fragen gestellt werden. Die Teilnahme am Online-Dialog ist Voraussetzung, um gewählt werden zu können.
Das Bundesbüro behält sich vor, weitere Bewerbungsunterlagen zu verlangen, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig wird.
Wir freuen uns über Bewerbungen!